MITARBEITER HELFEN
UND BINDEN


NETTOEINBUßEN
AUSGLEICHEN


RECHTSSICHER
DURCHFÜHREN


LOHNKOSTEN
SENKEN

Krisenbewältigung ist möglich!

Wir bringen Ihr Unternehmen wieder auf Kurs in 3 Schritten!


In Kurzarbeit
Nach Kurzarbeit
Nach Krisenrettung
Aufstockung Kurzarbeitergeld mit Benefits:

So wird aus selbstverständlich und unbemerkt = erkennbar und positiv bemerkt.

Ausgleich über 80 %:
Keine Steuer und Sozialversicherung mit I.B.E. Benefits


Konzept in Abhängigkeit der Situation des Arbeitgebers:

NettoGLEICH: 2.500 € Personalkostenersparnis, kein Vorteil für Mitarbeiter

NettoBALANCE: 1.200 € Personalkostenersparnis und 550 € mehr Netto für Mitarbeiter



Mitarbeiter binden oder neue gewinnen:

NettoPLUS: 20 € Personalkostenersparnis,
1.200 € Nettovorteil für Mitarbeiter

SonderzahlungPLUS: Keine Personalkostenersparnis, 25% mehr Netto für Mitarbeiter bei Einmalzahlungen

Kurzarbeitsgeld: Potential

Das Einsparpotential hängt von der Höhe der freiwilligen Aufstockung des Arbeitgebers ab

Aufstockung bis 100 %

Einsparpotential im Vergleich zur normalen Bruttoaufstockung

40 € bis zu 250 € pro Mitarbeiter pro Monat


Beispielberechnung für den Zeitraum der Kurzarbeit wird dem Kunden erstellt

Wir geben einen Ausblick auf künftige Möglichkeiten und sichern zusätzliche Erträge.

Kurzarbeit aufstocken

Lohnkosten senken und Arbeitnehmer vor hohen Nettoeinbußen bewahren

Nutzung von Lohnsteuervorteilen um bei Kurzarbeit das Kurzarbeitergeld aufzustocken


Wir empfehlen, alle Benefit-Leistungen über die I.B.E. PRIMECARD oder den I.B.E. PRIME COUPON zu gewähren. Somit geht Ihre besondere finanzielle Ausgleichsleistung als Anerkennung nicht im Bankkonto oder auf der komplizierten Lohnabrechnung unter, sondern wird von den Mitarbeitern als zusätzliches Einkommen auch tatsächlich sehr positiv wahrgenommen.


So wird aus selbstverständlich und unbemerkt = erkennbar und positiv bemerkt.

So wirkt sich Kurzarbeitergeld aus

Beispiel: 2.500 € Brutto Monat, AN mit Kind

Effekte 50 % Kurzarbeit ohne Ausgleich

Arbeitnehmer Perspektive

Arbeitgeber Perspektive

Klassisches Gehalt

Brutto

2.500 €

 

 

 

 

Netto

1.698 €

Gehalt mit 50 % KuG

Brutto Neu

1.250 €

Netto Neu

985 €

50% KuG

477 €

 

 

Netto

1.462 €

Klassisches Gehalt

Brutto

2.500 €

 

 

 

 

Kosten

3.000 €

Gehalt mit 50 % KuG

Brutto Neu

1.250 €

Sozialabgaben

250 €

(50% KuG

477 €)

 

 

1.500 €

Netto -236 €

Kosten -1.500 €

Effekte 50 % Kurzarbeit mit normalem Ausgleich

Arbeitnehmer Perspektive

Arbeitgeber Perspektive

Klassisches Gehalt

Brutto

2.500 €

 

 

 

 

Netto

1.698 €

Gehalt mit 50 % KuG

Brutto Neu

1.250 €

Netto Neu

985 €

50% KuG

477 €

Ausgleich Netto*

212 €

 

Netto

1.674 €

Klassisches Gehalt

Brutto

2.500 €

 

 

 

 

Kosten

3.000 €

Gehalt mit 50 % KuG

Brutto Neu

1.250 €

Sozialabgaben

250 €

(50% KuG

477 €)

Ausgleich Netto*

450 €

 

1.950 €

Netto -24 €

Kosten -1.050 €

* Dieser Zuschuss ist generell steuerpflichtig. Beitragspflicht besteht dagegen nur, wenn der Zuschuss zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80% des ausgefallenen Arbeitsentgelts übersteigt. Wird ein höherer Zuschuss gezahlt, ist nur der übersteigende Betrag beitragspflichtig.

Effekte 50 % Kurzarbeit mit I.B.E. Benefits

Arbeitnehmer Perspektive

Arbeitgeber Perspektive

Klassisches Gehalt

Brutto

2.500 €

 

 

 

 

Netto

1.698 €

Gehalt mit 50 % KuG

Brutto Neu

1.250 €

Netto Neu

985 €

50% KuG

477 €

I.B.E. Benefits*

221 €

 

Netto

1.683 €

Klassisches Gehalt

Brutto

2.500 €

 

 

 

 

Kosten

3.000 €

Gehalt mit 50 % KuG

Brutto Neu

1.250 €

Sozialabgaben

250 €

(50% KuG

477 €)

I.B.E. Benefits*

221 €

Pauschalsteuer

25 €

1.746 €

Netto -15 €

Kosten -1.254 €

* Zusammensetzung Benefits (Essenszuschuss 108,45 €, Internetpauschale 50,00 €, Werbefläche 21,00 €, Sachbezug 50,00 €)

Win-Win-Situation mit Kurzarbeitergeld und I.B.E. Benefits pro Mitarbeiter

Arbeitnehmer


Netto: -15 €





Ersparnis gegenüber
normalem Ausgleich:
204 € pro Monat und Mitarbeiter

Arbeitgeber


Kosten: -1.254 €





Kurzarbeit aufstocken mit I.B.E. ENTGELTMANAGEMENT



MITARBEITER HELFEN UND BINDEN

Trotz Krise laufen die Kosten bei den betroffenen Arbeitnehmern weiter. Auch wenn vom Gesetzgeber Kündigungen von Wohnungen aufgrund fehlender Mietzahlungen befristet ausgesetzt wurden, bleiben die laufenden Kosten dennoch bestehen. Andere Vertragsverpflichtungen wie z.B. Ratenzahlungen für Kredite etc. bestehen weiter und auch der Kauf von Lebensmitteln muss weiterhin getätigt werden. Darum ist es wichtig, dass Arbeitnehmer weiterhin feststehende Arbeitsentgelte zur Verfügung haben, die die laufenden Lebenshaltungskosten auch decken.

Wir haben unsere Entgeltoptimierungsleistungen zielgerecht auf das Halten und Gewinnen guter Mitarbeiter ausgerichtet. Das Kurzarbeitergeld lohnnebenkostenschonend aufzustocken ist in wirtschaftlichen Krisenzeiten die beste und kostengünstigste Mitarbeiterbindungsmaßnahme die Sie durchführen können. Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen langfristig danken. Soziale Kompetenz ist für ein gutes Unternehmensimage wichtiger denn je! Die Attraktivität des Unternehmens ist immer enger mit nettoerhöhenden Zusatzleistungen verbunden, deren Wirkung einen besonderen Bindungs- und Motivationseffekt bei den Mitarbeitern erzielen und die Fluktuationskosten erheblich senken. Besondere Leistungsmodule als Belohnung und Anerkennung schaffen Motivation und eine enge Verbundenheit mit Ihrem Unternehmen.


RECHTSSICHER

Kann man gleichzeitig neue Benefits einführen auch wenn Kurzarbeitergeld beantragt wurde? Ja! Alle Benefitleistungen der I.B.E. sind als Entgeltoptimierungsgestaltung vom Finanzamt geprüft und bestätigt. Allerdings erfordert eine rechtssichere und bedarfsgerechte Angebotserstellung von Benefitleistungen wesentlich mehr als nur die steuerrechtliche Kompetenz.

Benefits sind in normalen wirtschaftlichen Zeiten hauptsächlich zur Mitarbeiterbindung vorgesehen. In Krisenzeiten ist deren Wirkung jedoch noch wertvoller, denn Unternehmen können durch die Nutzung beim Mitarbeiter entstehende Nettolücken ausgleichen, ohne die Lohnkosten signifikant zu erhöhen. Unabhängig davon, ob steuerfreie Benefits zusätzlich oder durch Umwandlung von bestehendem Bruttoentgelt einführt werden sollen, haben Sie mit uns stets den richtigen Partner für beide Gestaltungsmöglichkeiten an Ihrer Seite. I.B.E. beachtet bei der Ersteinrichtung alle aktuellen Rechtsvorgaben und begleitet mit Fachexperten darüber hinaus fortlaufend alle umsetzungsrelevanten Änderungen der zugrundeliegenden Einkommensteuergesetze, Lohnsteuerrichtlinien, der Sozialabgabenentgeltverordnung und dem Arbeitsrecht. Mögliche Durchführungsänderungen nach einer Kurzarbeitszeit werden von uns kostenlos in die bei Unternehmen eingeführten Entgeltoptimierungssysteme integriert.


NETTOEINBUßEN AUSGLEICHEN

Ein Arbeitsentgelt von 60 Prozent und bei Arbeitnehmern mit Kindern von 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, ist ein massiver Einschnitt, der die betroffenen Mitarbeiter vor unlösbare finanzielle Probleme stellt. Gerade in niedrig bezahlten Beschäftigungsverhältnissen sind die gekürzten Arbeitsentgelte viel zu gering um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Während die Regelungen zum Kurzarbeitergeld für die Arbeitgeber gelockert wurden, um die Unternehmen vor der Pleite zu retten, ist auf Arbeitnehmerseite nichts dergleichen passiert. Die Bundesregierung hat die Einführung von Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber stark erleichtert, doch bei der Leistungshöhe für die betroffenen Mitarbeiter gibt es bisher noch keine wesentliche Verbesserung. Zeigen Sie als Arbeitgeber soziale Verantwortung und stocken das Kurzarbeitergeld auf. Bei voller Ausschöpfung unserer Benefits kann das Kurzarbeitergeld kostengünstig und effizient erhöht werden. Die Senkung bei den Lohnkosten durch die eingeführte Kurzarbeit ist dabei weitaus höher als der freiwillig geleistete und nebenkostenschonende Erhöhungszuschuss.


LOHNKOSTEN SPAREN

Viele Arbeitnehmer in Deutschland sind zur Zeit leider auf Kurzarbeitergeld angewiesen. Diese Lohnersatzleistung ist für die Betroffenen mit großen finanziellen Einbußen verbunden.

Es gibt Mittel und Wege, den Einschnitt bei der Einkommenslücke so gering wie möglich zu halten und kostengünstiger als über eine normale Aufstockung auszugleichen. Die Aufstockung ist generell steuerpflichtig. Beitragspflicht besteht dagegen nur, wenn der Zuschuss zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80% des ausgefallenen Arbeitsentgelts übersteigt.

Wird ein höherer Zuschuss gezahlt, ist nur der übersteigende Betrag beitragspflichtig. Unsere Benefits sind hingegen grundsätzlich sozialversicherungsfrei und die meisten sogar auch steuerfrei. Bei einigen fällt nur eine geringe Pauschalsteuer an. Lassen Sie uns die für Sie und Ihr Unternehmen beste Lösung finden!

JETZT KOSTENLOS TESTEN
KONTAKT AUFNEHMEN
LOHNERHÖHUNG BERECHNEN

Cookie-Hinweis

Diese Website verwendet Cookies. Einige davon sind notwendig, andere hingegen sind optional. Wählen Sie selbst, welche Kategorien Sie zulassen möchten.

I.B.E. Server
Name I.B.E. Server
Anbieter I.B.E. & Microsoft Azure
Zweck Cookies von unserem Server, die notwendig sind zum benutzen der Webseite. Außerdem werden hier die Cookie-Einstellungen gespeichert.
Datenschutzerklärung https://institut-be.de/impressum.html#datenschutz
Cookie-Namen _cb, _chb2, _chb3 & ARRAffinity...
Cookie Laufzeit je 4 Monate & Session
Google Tag Manager
Name Google Tag Manager | doubleclick.net
Anbieter Google LLC
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erhebt Daten darüber, wie Besucher die Website nutzt und hilft uns die Seite zu verbessern.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie-Namen _ga..., _gcl..., _gid...
Cookie Laufzeit 6 Monate
Facebook
Name Facebook
Anbieter Facebook Inc.
Zweck Cookie von Facebook für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://www.facebook.com/about/basics
Cookie-Namen _fbp..., fr...
Cookie Laufzeit 3 Monate