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Unabhängig davon, ob steuerfreie Benefits zusätzlich oder durch Umwandlung von bestehendem Bruttoentgelt einführt werden sollen, mit I.B.E. haben Sie stets den richtigen Partner für beide Nutzungsmöglichkeiten an Ihrer Seite. Damit die betriebliche Umsetzung optimal und rechtssicher durchgeführt wird, arbeiten wir mit fachkundigen Berufsträgern aus dem Steuer-, Arbeitsund Sozialversicherungsrecht zusammen.
I.B.E. integriert bei der Ersteinrichtung alle aktuellen Rechtsvorgaben. Darüber hinaus werden fortlaufend Änderungen der zugrundeliegenden Einkommensteuergesetze, Lohnsteuerrichtlinien, der Sozialabgabenentgeltverordnung und dem Arbeitsrecht erfasst und an alle angeschlossenen Unternehmenskunden kommuniziert. Notwendige Änderungen werden ohne Kosten in die bestehenden Entgeltsysteme integriert.
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